Sie sind aus der Kirche ausgetreten und wollen wieder eintreten. Das ist jederzeit möglich. Bitte melden Sie sich in der Pfarrkanzlei.
Formalitäten:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Taufschein mit Austrittsvermerk
- Trauungsschein (wenn verheiratet)
Die Wiederaufnahme wird mit bischöflicher Erlaubnis durch einen Priester (Pfarrer, Kaplan) in der Pfarre unter Anwesenheit zweier Zeugen (keine besonderen Voraussetzungen) vorgenommen.