Der Sonntagsgottesdienst am 8. November stand unter den neuen der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste. Am 3. November bis vorerst 30. November wurden die Bestimmungen verschärft. So ist nun ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, von mindestens 1,5 Metern erforderlich. Vor und nach den Gottesdiensten sind Menschenansammlungen vor den Ein- und Ausgängen zu vermeiden und vor allem hat der Gemeindegesang und Chorgesang derzeit zu unterbleiben. Auch unter Einhaltung dieser Bestimmungen ist eine würdige Feier des Gottesdienstes für die Besucher der Messe möglich. Unsere Kirche bietete dankenswerter Weise ausreichend Platz.